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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    § 1. Allgemeines
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Die Ideenkomponistin - Geschäftsführerin Sally-Samantha Naumann mit Sitz in 88719 Stetten finden Anwendung bei allen Rechtsgeschäften von Die Ideenkomponistin. Dies gilt für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen sowie für die Erstellung von Software, die zwischen Die Ideenkomponistin und seinen Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn Die Ideenkomponistin Aufträge ausführt, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

    § 1.2. Mit Annahme des Angebotes, mündlich oder schriftlich, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

    § 1.3. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.

    § 1.4. Für Folgegeschäfte gelten diese AGB auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in denVertragsabschluss miteinbezogen werden.

    § 1.5. Die Ideenkomponistin ist berechtigt, die Ansprüche aus Geschäftsverbindlichkeiten an Dritte abzutreten.

    § 2. Angebote, Preise und Vertragsschluss
    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beidseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung von Die Ideenkomponistin zustande, oder dann, wenn Die Ideenkomponistin mit Einwilligung und Wissen des Kunden mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Der Auftrag wird erst abschließend gültig, sobalt die von Die Ideenkomponistin standardmäßig geforderte Vorkasse erbracht wurde. Die Ideenkomponistin beginnt mit der Auftragsbearbeitung, sobald die Vorkasse, auf dem im Angebot angegeben Geschäftskonto, eingegangen ist. Unsere Preise sind, sofern nicht anders besprochen in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Zum wirksamen Vertragsschluss ist keine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und / oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für den Verzicht formeller Erfordernis. Verträge kommen auch als schriftliche Auftragsbestätigung per Email zustande. Bei Nichtabnahme einer Bestellung oder Leistung berechnet Die Ideenkomponistin die entstanden Kosten und Aufwendungen.

    § 2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen. Nachträgliche Leistungen, die den Umfang des Angebots übersteigen, bedürfen der Schriftform. Die Ideenkomponistin muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, wird Die Ideenkomponistin die zusätzliche Leistung nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen. 


    § 2.2. Die Ideenkomponistin ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden. 

     

    § 3. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen im Eigentum von Die Ideenkomponistin. 


    § 4. Fertigstellungs- und Liefertermine
    Die Ideenkomponistin haftet nicht fürVerzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall, Arbeitskämpfen oder unzureichender Zuarbeit des Kunden. Die Fertigstellungs- oder Liefertermine verlängern sich bei Zahlungsverzug des Auftraggebers automatisch um die Zeit des Zahlungsverzuges. 


    § 4.1. Die Ideenkomponistin ist in jedem Fall zur Teilleistung berechtigt. 


    § 5. Lieferungs- und Erfüllungsort
    Erfüllungsort unserer Leistungen ist der Firmensitz von Die Ideenkomponistin in Magdeburg. Anfallende Versandkosten werden gesondert berechnet. Etwaige Lieferzeitangeben sind annähernd und unverbindlich. Lieferungen erfolgen ab Lieferbetrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Bei einem Lieferverzug ist Die Ideenkomponistin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatz entgangenen Gewinns durch einen Verzug ist ausgeschlossen.  


    § 6. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Leistung unverzüglich (falls nicht anders vereinbart: binnen 14 Tagen ab Erhalt der Leistung) abzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung an dem Tag erfolgt, an dem die Abnahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen; damit geht die Gefahr von Beschädigungen, Untergang u.a. auf den Auftraggeber über. Bei Annahmeverweigerung unserer Lieferung ohne vorherige schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber berechnen wir dem Auftraggeber die entstandenen Kosten. 


    § 7. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat sofort nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug, innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Ideenkomponistin ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder einen Auftrag überhaupt abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages seitens Die Ideenkomponistin ist dem Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen.
     

    § 7.1. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so sind mehrere Abschlagszahlung fällig. 


    § 7.2. Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 40,00 EURO pro Mahnung berechnet. 


    § 7.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf den jeweiligenVertrag geltend machen. 
     

    § 7.4. Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach der in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsfrist mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann Die Ideenkomponistin das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren. 


    § 8. Mängelrüge
    Eine Mängelrüge hat bei Übergabe bzw. Erfüllung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. 


    § 9. Eigentumsrechte
    Die von Die Ideenkomponistin hergestellten Werke und andere für den Produktionsprozess beigestellten Hilfsmittel bleiben das unveräußerliche Eigentum von Die Ideenkomponistin, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeit Wertersatz geleistet hat. Die Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, welche im Auftrag der zur Leistung verpflichteten Die Ideenkomponistin von einem anderen Unternehmen hergestellt werden. 


    § 9.1. Ohne Zustimmung von Die Ideenkomponistin dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberrechte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. 


    § 9.2 Unsere Werke und Programme dürfen nur für die Nutzungsart und den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. 


    § 9.3. Bei der Verwendung von OpenSource-Software sind die gesonderten Lizenz- und Nutzungsrechte zu beachten. 


    § 10. Urheber-, Vervielfältigungs, -Nutzungsrechte und Quellcode
    Die an Die Ideenkomponistin erteilten Aufträge für Mediengestaltung, Grafik- und Webdesign unterliegen dem Urheberrecht und sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten für den Auftraggeber gerichtet. 


    § 11. Haftung
    Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von Die Ideenkomponistin oder einem beauftragtem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. 


    § 12. Gerichtsstand
    Magdeburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus demVertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch sofern der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. 


    § 13. Anwendbares Recht
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EGBGB und der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. 


    § 14.Datenschutz und Vertraulichkeit
    Die personenbezogene Informationen (Adresse, Namen,Telefonnummern, ...), die von dem Kunden an uns weitergegeben werden, werden von Die Ideenkomponistin vertraulich behandelt und nur für einen internen Zugriff archiviert. Die Adresse kann an Dritte weitergegeben werden, insofern es sich hier um eine interne Notwendigkeit handelt. 


    § 15. Salvatorische Klausel
    Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 


    Weiden, 28.06.2017

     

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